Allgemeine Geschäftsbedingungen der benaja - web solutions für das Webdesign - für Verwendung zwischen Unternehmern
§ 1 Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen benaja - web solutions, Inhaber Markus Meier, Roland Brandt und Tobias Gaertner in Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Rauschwalder Str. 17, 02826 Görlitz - im Folgenden benaja genannt - und dem Kunden von benaja, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
(3) Von den vorliegenden AGB abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von benaja in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
(2) Ein Vertragsschluss zwischen benaja und dem Kunden kommt dadurch Zustande, dass der Kunde ein an diesen gerichtetes schriftliches oder fernschriftliches Angebot von benaja beauftragt. Benaja wird diese Beauftragung schriftlich oder fernschriftlich bestätigen. Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch benaja ersetzt die Auftragsbestätigung.
(3) Abs. 2 gilt entsprechend für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) benaja bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Websites und Web Shops sowie sonstige Grafikdienstleistungen.
(2) benaja erbringt ihre Dienstleistungen nach den vereinbarten Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur dann zu den Leistungspflichten von benaja, wenn dies vereinbart ist.
(3) Für nach Vertragsschluss durch den Kunden veranlasste Änderungen und Erweiterungen der von benaja zu erbringenden Leistungen, kann benaja dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit benaja schriftlich darauf hingewiesen hat.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
i. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
ii. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
iii. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
iv. Informationspflichten nach Art 246EGBGB
v. Prüfpflichten bei Linksetzung;
vi. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
vii. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
viii. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter
(siehe dazu auch Nutzungsrechte).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte benaja ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist benaja berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 4 Rechnungslegung/Zahlung
(1) Rechnungen, mit Ausnahme von Barverkäufen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Benaja ist berechtigt, Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.
(3) benaja ist weiter berechtigt, Vorauszahlung in Höhe von maximal der Hälfte des vereinbarten Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für die fristgerechte Leistungserbringung durch benaja die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von
a.Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie benaja nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
(4) Soweit benaja ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für benaja unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für benaja keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, so verlieren die bisher vereinbarten Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 6 Abnahme
(1) Der Kunde wird die Leistungen von benaja unverzüglich abnehmen, sobald benaja dem Kunden die Fertigstellung anzeigt.
(2) Die Leistungen von benaja gelten auch ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung des Kunden als abgenommen, wenn benaja die Fertigstellung unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung angezeigt hat
a. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder detailliert die die Abnahme hindernden, wesentlichen Mängel anzeigt,
b. oder der Kunde die Website oder Teile davon für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder stellen lässt ohne benaja gleichzeitig detailliert auf wesentliche Mängel hinzuweisen.
(3) Wird die Fertigstellung nicht ausdrücklich angezeigt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Anzeige der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von der Fertigstellung hätte Kenntnis nehmen müssen.
(4) benaja steht im Rahmen des erteilten Auftrages Gestaltungsfreiheit zu. Eine abweichende Auffassung des Kunden hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung berechtigt den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Benaja behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(5) Technisch bedingt können Abweichungen in der Farbdarstellung entstehen. Derartige Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme der von benaja abgelieferten Leistungen.
§ 7 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit benaja dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit benaja keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
(4) Wenn benaja dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
(5) Sollten Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von benaja wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde benaja schriftlich/fernschriftlich und unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
Download AGBs
(PDF, 42kB)
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